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Das deutsche Besatzungsregime in der UdSSR war in verschiedene
Verwaltungseinheiten unterteilt. Die Operationsgebiete des Heeres
unterstanden der Militärverwaltung, die "gesicherten"
Gebiete wurden der Zivilverwaltung übergeben. Sonderregelungen
existierten für den Wirtschaftsbereich unter Leitung des Beauftragten
für den Vierjahresplan, Hermann Göring sowie für
die "polizeiliche Sicherung", die dem Reichsführer
SS und Chef der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler unterstand.
Die fehlende Kompetenzabgrenzung und die zahlreichen Sonderbefugnisse
führten zu ständigen Konflikten zwischen den beteiligten
Dienststellen. Das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete
unter Leitung von Alfred Rosenberg war nominell die Zentralbehörde
der Zivilverwaltung. Das Ministerium konnte sich aber nicht einmal
gegenüber seinen Statthaltern vor Ort, den sog. Reichskommissaren
Ostland bzw. Ukraine, durchsetzen. In den Machtkämpfen gelang
es insbesondere Heinrich Himmler, seinen Herrschaftsbereich immer
stärker auszubauen.
Über die Form deutscher Herrschaftspraxis und die politische
Zukunft der besetzten Gebiete bestanden auf deutscher Seite unterschiedliche
Vorstellungen. Das Spektrum der Entwürfe reichte von einer
'moderaten' Kolonialpolitik bis hin zu rücksichtsloser Ausbeutungs-
und Vernichtungsstrategie. Gemeinsam jedoch war allen Fraktionen
die Überzeugung von der Rechtmäßigkeit und Dauerhaftigkeit
der deutschen Besatzungsherrschaft in der UdSSR.
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